DSG und KI: Was Schweizer KMU wirklich beachten müssen
Datenschutz ist der häufigste Grund, warum KI-Vorhaben in Schweizer KMU liegen bleiben. Meist nicht, weil etwas verboten wäre, sondern weil niemand die Verantwortung für eine Aussage übernehmen will.
Vorweg: Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz kennt keinen Sonderparagrafen für künstliche Intelligenz. Es gelten dieselben Grundsätze wie für jede andere Datenbearbeitung. Neu ist nur, dass ein Sprachmodell sehr viele Daten sehr schnell an sehr weit entfernte Orte bringen kann.
Drei Fragen, die jede Prüfung trägt
- Welche Personendaten gehen in das System hinein, und sind sie für den Zweck wirklich nötig?
- Wo werden sie bearbeitet, und wer hat dort rechtlich Zugriff darauf?
- Wie lange bleiben sie dort, und wer kann das belegen?
Wer diese drei Fragen für einen Anwendungsfall beantworten kann, hat den grössten Teil der Arbeit erledigt. Alles Weitere ist Dokumentation.
Bearbeitungsverzeichnis: unspektakulär, aber Pflicht
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden führen ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, kleinere bei erhöhtem Risiko ebenfalls. Ein KI-System, das Kundenanfragen oder Bewerbungsunterlagen verarbeitet, gehört in dieses Verzeichnis. Praktisch heisst das: eine Zeile pro Anwendungsfall mit Zweck, Datenkategorien, Empfängern, Aufbewahrung und Schutzmassnahmen.
Diese Zeile schreibt sich in zwanzig Minuten, wenn man sie beim Bau des Systems schreibt. Sie schreibt sich in zwei Tagen, wenn man sie zwei Jahre später rekonstruieren muss.
Auftragsbearbeiter und der Blick ins Ausland
Nutzen Sie eine Modell-API, ist der Anbieter Ihr Auftragsbearbeiter. Sie brauchen einen Vertrag dazu, und Sie bleiben verantwortlich. Liegt der Verarbeitungsort ausserhalb der Schweiz, ist zusätzlich zu klären, ob das Zielland ein angemessenes Schutzniveau bietet oder ob Standardvertragsklauseln nötig sind.
Die grossen Anbieter bieten inzwischen Verarbeitung in europäischen Regionen und vertragliche Zusagen, dass Eingaben nicht zum Training verwendet werden. Beides muss man aktiv konfigurieren. Die Standardeinstellung eines Consumer-Kontos ist nicht die Einstellung, mit der Sie arbeiten sollten.
Die Frage ist nie, ob KI datenschutzkonform sein kann. Die Frage ist, ob jemand aufgeschrieben hat, wie sie es ist.
Wo eine Folgenabschätzung nötig wird
Sobald ein System Personen bewertet, aussortiert oder in Rangfolgen bringt, wird es heikel. Bewerbungsvorauswahl, Bonitätshinweise, Leistungsbeurteilung: dort braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung, und dort empfehlen wir grundsätzlich, den Menschen in der Entscheidung zu belassen. Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern weil eine falsche Absage teurer ist als jede eingesparte Minute.
Was wir Kunden konkret empfehlen
- 01Eine kurze, verbindliche Nutzungsregel: welche Daten dürfen in welches Werkzeug, welche nie.
- 02Geschäftskonten statt privater Zugänge, mit deaktiviertem Training auf Eingabedaten.
- 03Personendaten reduzieren, bevor sie das Unternehmen verlassen: pseudonymisieren, wo es geht.
- 04Sensible Bestände auf eigener Infrastruktur halten, statt sie in eine API zu geben.
- 05Protokollieren, was das System entschieden hat, damit es im Zweifel nachvollziehbar bleibt.


