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Langdock ist besser als sein Ruf. Nur nicht aus dem Grund, den alle nennen

Seit September wird die Berliner KI-Plattform Langdock überall als europäische Antwort auf ChatGPT Business gefeiert. Die Geschichte dahinter hat ein Zürcher Anwalt aufgedeckt und sie zeigt auf was ein Schweizer…

Sebastian Sieber8 Minuten Lesezeit
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Seit September wird die Berliner KI-Plattform Langdock überall als europäische Antwort auf ChatGPT Business gefeiert. Die Geschichte dahinter hat ein Zürcher Anwalt aufgedeckt und sie zeigt auf was ein Schweizer Unternehmen wirklich achten muss. Spoiler: Es ist nicht das, was in den meisten Beiträgen steht.

Im Juni 2026 hat ein Zürcher Rechtsanwalt etwas gemacht, was jeder kann aber fast niemand tut: Er hat im deutschen Handelsregister nachgesehen, wem die Langdock GmbH gehört. Die Antwort war eindeutig, zu 100% einer Firma in Delaware, USA. Ein Anbieter, der mit "europäisch" und "Datenschutz" wirbt, war also eine Tochter eines US Unternehmens. Erwähnt hatte Langdock das damals nirgends.

Drei Monate später, meldete das Handelsblatt: Langdock hat die US-Holding aufgelöst und durch eine deutsche Europäische Aktiengesellschaft (SE) ersetzt. Der Umbau begann angeblich Anfang 2026 und kostete mehrere Millionen Euro. Seither posten viele über Langdock als Beweis dafür, dass Europa den AI Boom nicht verschlafen hat.

Für ein Schweizer KMU ist dies jedoch die falsche Frage. Die richtige lautet: Was kann Langdock in meinem Unternehmen lösen und wo stösst es an seine Grenzen?

Was ist Langdock

Es ist eine Oberfläche, über die Mitarbeitende ChatGPT, Claude, Gemini, Mistral und rund 40 weitere Modelle nutzen können, mit einem Firmenkonto, einer Rechte-verwaltung und einer Nutzungsübersicht. Dazu die Möglichkeit Agenten und Workflows zu bauen, oder die Anbindungen an SharePoint, Outlook, Teams und andere Werkzeuge einzurichten. Das Standard Abo beträgt 25 Euro pro Nutzer im Monat bei bis zu 1000 Nutzer. Darüber hinaus begingt das Enterprise Modell, welches auf Anfrage erhältlich ist.

Das Problem, das Langdock tatsächlich löst, ist unspektakulär, es ist der Wildwuchs im Unternehmen. In vielen Firmen arbeiten heute manche Mitarbeiter mit privaten ChatGPT Konten, andere aus dem Marketing nutzen vielleicht mit Gemini für Marketing Bilder und die Technik hat ihre eigens entwickelte Automatisierungsplattform. Niemand weiss, wo was hochgeladen wird, hat es keinen Vertrag mit dem Anbieter und wenn jemand die Firma verlässt, nimmt er sein Konto samt Verlauf mit. Eine zentrale Plattform mit einem Vertrag, einem Zugang pro Person und einer Übersicht, wer was nutzt, räumt dies auf. Es ist weniger aufregend als die Datensouveränität. Es ist aber der Grund, warum man es kauft.

Was Langdock besser macht als ChatGPT

Wer unseren Artikel zu ChatGPT Enterprise gelesen hat, kennt die drei Lücken dort: Der Auftragsbearbeitungsvertrag muss separat angefordert werden, OpenAI Mitarbeitende dürfen Gespräche zur Missbrauchsprüfung einsehen und gelöschte Chats bleiben bis zu 30 Tage gespeichert.

Langdock schliesst alle diese drei. Dies ist kein Marketingspruch, sondern es steht explizit so in den Nutzungsbedingungen des Anbieters.

Zum einen, da der Auftragsbearbeitungsvertrag direkt mit dem Vertragsschluss automatisch Teil des Vertrags ist. Zum anderen da, für die Modelle über Microsoft Azure Langdock die Speicherung von Eingaben zur Missbrauchsprüfung und die menschliche Überprüfung durch Microsoft abgeschaltet hat. Mit OpenAI, Google, AWS und Mistral ist dasselbe vereinbart. Eingaben und Antworten werden bei den Modellanbietern weder protokolliert noch gespeichert. Die 30 Tage, die bei ChatGPT direkt gelten, gelten hier somit nicht.

Das Wichtigste jedoch ist kein Training. Weder Langdock noch einer der Modellanbieter darf Firmendaten zum Trainieren verwenden. Das ist vertraglich mit jedem einzelnen Anbieter vereinbart und die Vertragsstellen sind im Anhang der Nutzungsbedingungen verlinkt.

Wer sich also die Frage stellt "ist mein Vertragsstapel in Ordnung", ist bei Langdock besser aufgehoben als bei ChatGPT Business / Enterprise.

Wo die Grenze liegt

Die Anwendung sowie alle gespeicherten Chats und Dateien liegen auf Microsoft Azure in Frankfurt. Hier könnte man meinen dies ist ja super, europäischer Boden für meine Daten. Jedoch ist Microsoft ein amerikanisches Unternehmen und unterliegt somit dem US CLOUD Act, einem Gesetz, das US-Behörden erlaubt, von amerikanischen Firmen die Herausgabe von Daten zu verlangen, egal wo diese gespeichert sind. Wie real das ist, hat der Rechtschef von Microsoft Frankreich im Juni 2025 unter Eid vor dem französischen Senat beantwortet: Er könne nicht garantieren, dass europäische Daten nie an US-Behörden gehen. Es sei jedoch noch nie vorgekommen.

Die neue Rechtsform von Langdock ändert daran nichts. Sie nimmt die US-Mutter aus der Gleichung, nicht den US-Hoster darunter. Langdock sagt das selbst: Die gesamte Liste der Unterauftragnehmer besteht aus Microsoft, Amazon, Google, OpenAI, Mistral, Sentry und Cloudflare. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass über 60% der Hyperscaler (Anbieter von KI-Rechenzentren) US-Konzerne sind.

Drei weitere Punkte, die ein Schweizer Unternehmen dennoch wissen sollte:

Erstens, nicht alle Modelle rechnen in der EU. Von 44 Modellen auf der offiziellen Liste laufen 37 in Europa. Sieben gibt es nur als "globale" Variante, darunter GPT-5 Pro, o3 Pro, DeepSeek und Llama 4. Dies muss ein Admin jedoch aktiv freischalten. Tut er dies, werden die Anfragen laut Vertrag auch in den USA verarbeitet, die Speicherung bleibt jedoch in der EU. Wer nicht aufpasst, hat zwar eine "europäische Plattform" aber eine amerikanische Verarbeitung.

Zweitens, Schweizer Hosting gibt es für KMUs schlicht nicht. Wir haben bei Langdock nachgefragt. Die Antwort war klar: Bei Standard Workspaces läuft die Anwendung auf Microsoft Azure in Frankfurt, Chats und Dokumente werden dort gespeichert, die Backups liegen in einer zweiten Azure Region in Deutschland. Eine Speicherung in der Schweiz gibt es nur in einem dedizierten Single Tenant Deployment, das individuell vereinbart wird. Laut Langdocks Preisdokumentation setzen dedizierte Deployments mindestens 5000 Nutzer voraus. Desweiterem steht aktuell eine Schweizer Region für normale Workspaces nicht auf der öffentlichen Roadmap des Unternehmens. Ein Betrieb mit 30 oder 300 Leuten bekommt also Frankfurt, Punkt.

Es existiert jedoch ein Teilweg: Wer eigenen Azure Schlüssel aus einer Schweizer Azure Region mitbringt, kann das Modell in der Schweiz rechnen lassen. Genau darauf bezieht sich auch die Stelle in der Doku, die "CH" als Region nennt: auf den Ort, an dem das Modell läuft, nicht auf den Ort, an dem Chats und Dateien liegen. Diese bleiben weiterhin in Frankfurt gespeichert. Drittens, der Vertrag ist ein deutscher Vertrag. Der Auftragsbearbeitungsvertrag ist vollständig auf die DSGVO gebaut, nur die deutsche Fassung ist bindend, es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand Berlin. Für ein Schweizer Unternehmen ist dies kein Hindernis. Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt einen Vertrag, nicht einen Schweizer Vertrag und Deutschland gilt als Land mit angemessenem Datenschutz. Langdock hat die Schweiz sogar im Blick, in der Liste der Unterauftragnehmer stehen das Swiss-U.S. Data Privacy Framework und ein Schweizer Zusatz zu den Standardvertragsklauseln. Aber wichtig ist, geprüft nach Schweizer Recht hat Langdock niemand, im Streitfall würde man in Deutschland klagen und die Verantwortung, ob das für die eigene Firma reicht, bleibt beim jeweiligen Schweizer Unternehmen. Das nimmt einem kein Anbieter ab.

Der Punkt, den kein keiner Erwähnt: das Berufsgeheimnis

In der Schweiz gibt es eine Gruppe von Unternehmen, für die all das schärfer gilt als es in Deutschland der Fall ist: Ärztinnen, Anwälte, Notare, Treuhänder, Apotheken, Psychologen und anderen Berufe, die Art. 321 des Strafgesetzbuches aufzählt. Für Sie ist die Weitergabe anvertrauter Informationen nicht nur ein Datenschutzthema, sondern ein Straftatbestand. Banken haben mit dem Bankgeheimnis und den Vorgaben der FINMA ihre eigene, nochmals strengere Welt.

Heisst das nun das, ein Arzt Langdock nicht nutzen darf? Nein.

Der Schweizerische Anwaltsverband hat 2019 in einem Gutachten festgehalten, dass ein Cloud Anbieter als Hilfsperson gilt und die Nutzung von Cloud Diensten mit dem Berufsgeheimnis vereinbar ist, sofern der Anbieter sorgfältig ausgewählt und die Vertraulichkeit vertraglich abgesichert wird. Das Gesetz verbietet weder ausländische Server noch KI Werkzeuge. Es verlangt, dass man weiss, was man tut.

Genau hier wird die Microsoft Frage von einer abstrakten zu einer konkreten. Ein Handwerksbetrieb kann sagen: Das Risiko, dass eine US Behörde unsere Offerten anfordert, ist theoretisch. Eine Arztpraxis oder eine Kanzlei muss die Frage anders stellen: Wenn es passiert, habe ich dann ein Geheimnis offenbart, das der Schweigepflicht unterliegt ? Die Antwort kann trotzdem ein JA für Langdock lauten. Aber sie muss dokumentiert sein, mit den Vertragsstellen, die oben beschrieben sind und mit der bewussten Entscheidung, keine globalen Modelle freizuschalten und gegeben falls nur gewisse Informationen einzugeben. Wer diese Dokumentation nicht machen will, sollte eine Lokales Hosting oder einen Schweizer Anbieter wählen und dafür in Kauf nehmen, dass er weniger Modelle und weniger Anbindungen bekommt.

Für wen Langdock passt und für wen nicht

Genau gesagt passt es für einen Betrieb, der heute verschiedene Abteilungen mit verschiedenen Lösungen hat und es mit einem Vertrag, einer Oberfläche und einer Rechteverwaltung lösen will, ohne eigene Infrastruktur zu betreiben. Kurz gesagt für die grosse Mehrheit der Schweizer KMUs. Der Vertragsstapel ist besser als bei ChatGPT, der Preis ist vergleichbar und die Daten liegen in Frankfurt statt in den USA.

Es passt nicht für den Betrieb, der Schweizer Hosting als Bedingung hat, sei es wegen einer Kundenvorgabe, einer Branchenregel oder der eigenen Entscheidung. Das gibt es bei Langdock nur als individuell vereinbartes Enterprise Deployment, und dies ist für ein KMU keine realistische Option.

Die Hausaufgaben bleiben für Berufsgeheimnisträger bestehen: Dokumentation, keine globalen Modelle und die ehrliche Einschätzung, ob man mit Microsoft als Hoster leben kann.

Was alle drei Gruppen gemeinsam haben: Entscheidung fällt nicht bei der Frage "europäisch oder amerikanisch", Sie fällt bei der Frage, welches konkrete Problem man lösen will und welches Restrisiko man dafür trägt. Wer das sauber für sich beantwortet, braucht keine Diskussion um die Rechtsform mehr.

Wenn Sie überlegen, eine zentrale KI-Plattform einzuführen, Langdock oder eine andere und nicht sicher sind, welche Fragen Sie vorher klären müssen, sprechen wir gerne darüber. Auch dann, wenn die Antwort am Ende "nicht Langdock" heisst.

Stand: Oktober 2026. Grundlage: Langdock, Nutzungsbedingungen Version 2.1 inklusive Anhang zu den Anbieterverträgen; Langdock, Data Processing Agreement Version 2.1; Langdock, Dokumentation "How to add your own models" und "Pricing"; Langdock, Modellübersicht und Preisseite; schriftliche Auskunft des Langdock-Supports vom 7. Oktober 2026; Handelsblatt vom 17. September 2026; Steiger Legal, Beiträge vom 19. Juni und 17. September 2026; Protokoll der Anhörung im französischen Senat vom 10. Juni 2025; Schweizerischer Anwaltsverband, Gutachten zu Cloud-Diensten und Anwaltsgeheimnis (2019). Anbieter ändern Verträge und Hosting-Optionen laufend, prüfen Sie den aktuellen Stand vor einer Entscheidung. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Porträt von Sebastian Sieber

Sebastian Sieber

Co-Founder von Solvea, verantwortlich für Technologie und Umsetzung. Seit über sechs Jahren arbeite ich in der operativen IT, heute als System Escalation Engineer bei care4IT in Zürich. Was ich empfehle, hatte ich vorher auch selbst schon im Einsatz.

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