ChatGPT in der Arztpraxis: Was das Berufsgeheimnis dazu sagt
Darf Ihre MPA ChatGPT nutzen? Was Berufsgeheimnis und Datenschutzgesetz dazu sagen. Mit fünf Schritten für eine klare Regel in Ihrer Praxis.

Eine Szene, die so oder ähnlich in vielen Praxen vorkommt
Dienstagnachmittag, das Wartezimmer ist voll. Eine MPA muss noch ein Kostengutsprachegesuch an die Krankenkasse fertig machen. Der Text steht, aber er klingt holprig. Also kopiert sie ihn in ChatGPT: «Formuliere das bitte freundlicher und klarer.» Ein paar Sekunden später hat sie einen sauberen Brieftext. Im Text stehen Name, Geburtsdatum und Diagnose der Patientin.
Die Szene ist erfunden, der Ablauf nicht. Die MPA hat nichts Böses im Sinn. Sie will ihre Arbeit gut und schnell machen. ChatGPT hilft ihr dabei und niemand hat ihr gesagt, dass das ein Problem sein könnte. Damit ist sie nicht allein: Laut einer MIT-Studie nutzen in über 90 Prozent der untersuchten Unternehmen Mitarbeitende private KI-Tools für die Arbeit (mehr dazu im Artikel Warum KI-Piloten nach zwölf Monaten tot sind).
Wenn Sie eine Praxis führen, betrifft Sie das direkt. Hier lesen Sie, was in diesem Moment rechtlich und technisch passiert und was Sie tun können, ohne Ihrem Team die Werkzeuge wegzunehmen.
Was das Berufsgeheimnis dazu sagt
Das ärztliche Berufsgeheimnis gilt nicht nur für Ärztinnen und Ärzte. Art. 321 des Strafgesetzbuchs nennt ausdrücklich auch «ihre Hilfspersonen». Dazu gehören MPA, Sekretariat und alle, die in der Praxis mit Patienteninformationen in Berührung kommen. Die FMH beschreibt den Begriff als weit gefasst: Er umfasst alle Personen, die die Ärztin oder den Arzt direkt oder indirekt unterstützen.
Verboten ist, ein Geheimnis zu offenbaren, das einem im Beruf anvertraut wurde, ohne Einwilligung der Patientin oder eine gesetzliche Grundlage. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar: Möglich sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Verfolgt wird das, wenn die betroffene Person Strafantrag stellt. Die Pflicht gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit weiter.
Ohne Vertrag ist ein KI-Anbieter aus Sicht des Berufsgeheimnisses ein Dritter. Wer einen Brief mit Name und Diagnose in ein KI-Werkzeug kopiert, gibt diese Information an ein Unternehmen weiter. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt von den Umständen ab: zum Beispiel davon, ob der Anbieter vertraglich eingebunden und zur Geheimhaltung verpflichtet ist und ob die Daten überhaupt nötig waren. Mit Vertrag und Geheimhaltungspflicht kann ein Anbieter dagegen als Hilfsperson der Praxis gelten. Der Schweizerische Anwaltsverband hat das für Cloud-Dienste so festgehalten (mehr dazu im Artikel Langdock ist besser als sein Ruf). Bei einem privaten Konto fehlt beides. Es gibt keinen Vertrag mit der Praxis und keine Geheimhaltungspflicht des Anbieters gegenüber der Praxis.
Was das Datenschutzgesetz verlangt
Zum Berufsgeheimnis kommt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Drei Punkte sind für die Szene oben entscheidend.
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Art. 5 lit. c DSG zählt «Daten über die Gesundheit» ausdrücklich dazu. Für sie gelten strengere Regeln: Wo eine Einwilligung nötig ist, muss sie ausdrücklich sein. Bei Bearbeitungen mit hohem Risiko braucht es eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
Wer bearbeiten lässt, bleibt verantwortlich. Wer Patientendaten durch einen Dienstleister bearbeiten lässt, braucht nach Art. 9 DSG einen Vertrag oder eine gesetzliche Grundlage. Der Dienstleister darf die Daten nur so bearbeiten, wie die Praxis es selbst dürfte. Eine Geheimhaltungspflicht wie das Berufsgeheimnis darf der Übertragung nicht entgegenstehen. Die FMH stellt dafür einen Leitfaden für Auftragsbearbeitung bereit. Ein privates ChatGPT-Konto erfüllt davon nichts
Daten ins Ausland nur mit Grundlage. Personendaten dürfen nur ins Ausland, wenn der Bundesrat dem Zielland einen angemessenen Schutz bescheinigt oder ein Vertrag den Schutz garantiert (Art. 16 DSG). Die EU-Staaten gelten als sicher, Deutschland also auch. Die USA gelten seit September 2024 nur für zertifizierte Firmen als sicher. Beim Firmenkonto regelt das der Vertrag mit OpenAI, beim privaten Konto gibt es keinen. Dazu kommen die kantonalen Gesundheitsgesetze, die unter anderem die Entbindung vom Berufsgeheimnis regeln. Dieses Zusammenspiel ist der Grund, warum wir bei jeder Lösung zuerst fragen, wo die Daten verarbeitet werden und wer Zugriff hat, bevor wir über Funktionen sprechen.
Was beim Eintippen technisch passiert
Wir haben die aktuellen Bedingungen von OpenAI gelesen, Stand Oktober 2026. Die wichtigsten Punkte für ein privates ChatGPT-Konto (Free, Plus oder Pro):
Training ist standardmässig eingeschaltet. OpenAI darf Eingaben und hochgeladene Dateien nutzen, um die Modelle zu verbessern. Abschalten lässt sich das unter Einstellungen, Datenkontrollen, «Das Modell für alle verbessern». Die wenigsten wissen das.
Eine Bewertung gibt die Unterhaltung trotzdem frei. Wer eine Antwort mit Daumen hoch oder runter bewertet, muss laut OpenAI damit rechnen, dass die ganze Unterhaltung zum Training genutzt wird, auch wenn Training abgeschaltet ist.
Verarbeitung in den USA. OpenAI verarbeitet und speichert Daten laut eigener Datenschutzerklärung unter anderem auf Servern in den Vereinigten Staaten.
Gelöscht heisst nicht sofort weg. Gelöschte Chats werden innert 30 Tagen entfernt, mit Ausnahmen aus rechtlichen Gründen oder bei Missbrauchsverdacht. Temporäre Chats werden nicht für Training genutzt, bleiben aber ebenfalls bis zu 30 Tage gespeichert.
Kein Vertrag mit der Praxis. Das private Konto gehört der Mitarbeiterin. Die Praxis hat keinen Auftragsbearbeitungsvertrag, keinen Zugriff auf die Chats und erfährt nichts davon.
Bei den Firmenabos ChatGPT Business und Enterprise ist es anders: Training ist standardmässig aus, eine Bewertung gibt nichts frei und ein Auftragsbearbeitungsvertrag ist möglich. Er kommt aber nicht automatisch mit dem Abo, sondern muss über ein Formular separat abgeschlossen werden. Ganz erledigt ist das Thema damit nicht: Auch dort dürfen OpenAI Mitarbeitende Gespräche zur Missbrauchsprüfung einsehen, und die Daten werden grundsätzlich in den USA verarbeitet. Eine Verarbeitung in Europa gibt es nur im Enterprise Abo.
Was dabei zu beachten ist, haben wir im Artikel ChatGPT ist nicht automatisch datenschutzkonform beschrieben. Das Wichtigste in einem Satz: Das erste Problem ist nicht der KI-Anbieter. Es ist das falsche Konto.
Für Sie als Praxisleitung heisst das: Die Verantwortung liegt nicht bei der MPA allein. Sie organisieren die Praxis, Sie stellen die Werkzeuge bereit und Sie legen fest, was damit erlaubt ist. Wenn es keine Regel gibt, entscheidet jede Mitarbeiterin für sich. Das ist der eigentliche Punkt.
Fünf Schritte, die eine Praxis noch diese Woche machen kann
Verbote funktionieren schlecht. Wer ChatGPT verbietet, bekommt ChatGPT auf dem privaten Handy. Besser ist eine kurze, klare Regel, die das Team versteht und mitträgt.
Im Team nachfragen, ohne Vorwurf. Wer nutzt welche KI-Werkzeuge wofür? Die Antwort ist meist nützlich: Sie zeigt, wo das Team Zeit verliert und wo Entlastung willkommen wäre.
Eine Regel auf einer Seite. Was darf in ein KI-Werkzeug, was nicht. Einfache Fassung: keine Namen, keine Geburtsdaten, keine Diagnosen, keine Versichertennummern, keine Dokumente mit Patientenbezug. Allgemeine Fragen und Texte ohne Personenbezug sind in Ordnung.
Eine erlaubte Alternative anbieten. Ein Firmenkonto mit Vertrag, abgeschaltetem Training und geklärtem Speicherort oder ein Werkzeug, das in der Schweiz betrieben wird. Ohne Alternative bleibt die Regel Theorie.
Die Empfehlungen der FMH als Leitplanke nehmen. Die FMH hat im August 2025 acht Empfehlungen zum Umgang mit Sprachmodellen im ärztlichen Alltag veröffentlicht. Die erste empfiehlt lokal betriebene oder kontrollierte Modelle und stellt klar: Was nicht veröffentlicht werden darf, gehört nicht in ein KI-Sprachmodell. Die FMH hält auch fest, dass der Einsatz dokumentiert und gegenüber Patientinnen und Patienten transparent gemacht werden soll.
Schriftlich festhalten und einmal im Jahr anschauen. Regel, erlaubte Werkzeuge, wer verantwortlich ist. Das ist keine Bürokratie. Im Zweifel ist es Ihr Nachweis, dass die Praxis ihre Sorgfaltspflicht wahrgenommen hat.
Was bleibt
Der MPA aus der Szene hat niemand erklärt, worauf sie achten muss. Das ist die Aufgabe der Praxisleitung. Sie ist überschaubar: eine Regel, ein passendes Werkzeug, ein Gespräch im Team.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Werkzeuge in Ihrer Praxis im Einsatz sind oder welche Alternative zu Ihnen passt, sprechen wir das gern mit Ihnen durch. 30 Minuten, unverbindlich, ohne Verkaufsgespräch. Jetzt Termin buchen
Stand: Oktober 2026. Grundlage: Art. 321 StGB; Art. 5, 9 und 16 DSG; Anhang 1 DSV; OpenAI, Datenschutzerklärung, Hilfeartikel zu den Datenkontrollen und Data Processing Addendum; FMH, Empfehlungen zum Umgang mit grossen Sprachmodellen (August 2025). Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 24. Oktober 2026 wieder. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Juristin oder einen Juristen mit Erfahrung im Gesundheitsrecht.



